Änderung des kirchlichen Arbeitsrechtes
Die deutsche Bischofskonferenz hat für Mitarbeiter in katholischen Einrichtungen ihr Arbeitsrecht dahingehend verändert, dass eine Wiederverheiratung oder das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nicht mehr automatisch zur Kündigung führt. Religionslehrer sind hiervon allerdings ausgenommen. Mehr dazu auf der Homepage der dt. Bischofskonferenz:http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=2795&cHash=d9ed8cf1a2f0497859dc7e01ea255122